AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung

1.DerEinlasserfolgtnurmitgültigerEintrittskarte.EinWeiterverkaufdererworbenenEintrittskarteistgrundsätzlichuntersagt.DerVeranstalterbehältsichdasRechtvor,demFestivalbesucherauswichtigemGrunde denEinlasszuverwehren.IndiesemFallehatderFestivalbesuchernurdasRechtaufErstattungdesNennwertesderEintrittskarte,esseidenn,dassdieVerweigerungdesEinlassesauswichtigemGrundeinder PersondesFestivalbesuchersbegründetist.EindarüberhinausgehenderSchadensersatzanspruchistausgeschlossen,esseidennderVeranstalterhandeltgrobfahrlässigodermitVorsatz.DerZutrittzum FestivalgeländewirdnurmiteinemsogenanntenBesucherbändchengestattet.DiesesBesucherbändchenerhältderGastimTauschgegeneinegültigeEintrittskarteandenimLageplanausgewiesenen Bändchentauschstationen.

2.SoferndieVeranstaltungvorBeginnabgesagtwird,bestehtnurein AnspruchaufErstattungdesNennwertesderEintrittskarte.DieVeranstaltungkannbiszumBeginnohne AngabevonGründen Abgesagtwerden. EindarüberhinausgehenderSchadensersatzanspruchbestehtnicht.DieVeranstaltungfindetbeijederWitterungstatt,solangederVeranstalterdieUmständedesWettersverantwortenkann.Solltendurchdie WitterungsumständeGefahrfürKörperundGesundheitbestehen,wirddieVeranstaltungsofortabgebrochen.IndiesemFallesowiebei AbbruchderVeranstaltungaussonstigenGründenhöhererGewalt,aufgrund behördlicher AnordnungodergerichtlicherEntscheidung,sowiederGefährdungvonFestivalbesucherndurchFehlverhaltenandereroderderdrohendenEskalation,durchzugroßeMenschenansammlungen,besteht keinRückvergütungs-oderSchadensersatzanspruch,esseidenn,demVeranstalterkannVorsatzodergrobeFahrlässigkeitzuLastgelegtwerden.2a.DerVeranstalterbehältsichdasRechtvoraus SicherheitsgründendenZugangzuBereichendesFestivalgeländes,wiez.B.BühnenwegenÜberfüllungzubeschränken.HierausergebensichkeineSchadensersatzansprüche,daeinegenauePlanbarkeitder Besucherströme unmöglich ist.

3.DemFestivalbesucheristbewusst,dassMusikfestivalseineUmgebungmithohemSchallpegeldarstellen.DerFestivalveranstaltertrifftdienotwendigeVorsorge,umdauerhafteHör-oderGesundheitsschädenzu unterbinden.GleichwohlwirddenFestivalbesuchernzumSchutzvoretwaigenHör-oderGesundheitsschädendringendempfohlen,Ohrstöpselzubenutzen.DiesegibtesanjedemMerchandisingstandsowiebeiden Hilfsdiensten.DerBesuchderVeranstaltungerfolgtdaheraufeigeneGefahr.EineHaftungdesVeranstaltersfürauftretendeHör-oderGesundheitsschädenaufgrundmangelnderVorsorgeistdaherausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.

4.SchadensersatzansprüchegegenüberdemVeranstalteraufgrundFahrlässigkeitsindausgeschlossen.DiesgiltauchfürseinegesetzlichenVertreteroderseineErfüllungsgehilfen.DieseRegelunggiltnichtfür SchädenaufgrundVerletzungdesKörpers,Lebens,Gesundheit,sowiebeigroberFahrlässigkeitoderVorsatzdesVeranstalters(außerNr.2)oderaufgrundderVerletzungwesentlicherVertragspflichten,wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

5. Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, , Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. BeimEinlassfindeteineSicherheitskontrollestatt.DerOrdnungsdienstistangewiesen,eineLeibesvisitationvorzunehmen.DerBesuchererklärtsichmitKartenerwerbdamiteinverstanden.BeiVerstoßgegen gesetzlicheVorschriftenoderdieseRegelungenkanneinVerweisvomVeranstaltungsgeländeerfolgen.IndiesemFallisteineRückvergütungundSchadensersatzausgeschlossen,soweitdemVeranstalternicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.

6.FotografierenfürdenprivatenGebrauchistgrundsätzlichgestattet–essindnurKleinbildkamerasundHandysmitKamerafunktionaufdemGeländezugelassen.NichtzugelassensindKamerasmit ZoomobjektivenodermitVideofunktionsowieAufzeichnungsgeräte(MP3/MP4-Rekorder,Diktiergeräteetc.)jeglicherArtundWeise.GenerellsindMitschnittejeglicherArtohnedieexpliziteGenehmigungdes Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt. Auf dem Campingplatz sind Ton- und Videoaufnahmen erlaubt.

7.DerVeranstalterbehältsichdasRechtvor,dieVeranstaltungörtlichund/oderterminlichzuverlegen,soweitdiesfürdenBesucherzumutbaristund1WochevorVeranstaltungsbeginnbekanntgegebenwird.. EbensobehältersichdasRechtvor,dasProgrammzuändern. AbsagenoderÄnderungenwerdendurchdenVeranstaltersofrühwiemöglichbekanntgegebenundkönnenauchnochnachBeginndesFestivalsaus wichtigemGrundstattfinden.ÄnderungenwährenddesFestivalswerdenüberSprachansagedurchdenVerranstalterbekanntgegeben.HierauskönnenseitensdesFestivalbesucherskeine Ansprüchejedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.

8.SofernderBesucherdasRechterhält,seinFahrzeugaufdemFestivalgeländezuparken,geschiehtdiesaufeigeneGefahr.FürBeschädigungoderDiebstahlübernimmtderVeranstalterkeineHaftung,essei denn ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

9. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.

10. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

11. Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von durch beauftragte Dritte ausgeübt.

12.DassogenannteStagediving,crowdsurfing,Pogen,dasKletternaufdieBühne,Traversenoderähnlichesistgrundsätzlichuntersagt.EinsolchesFehlverhaltenkannzumAusschlussvonderVeranstaltung führen.

13.AufdemgesamtenFestivalgeländegeltendieBestimmungendesGesetzeszumSchutzderJugendinderÖffentlichkeit.KinderundJugendlicheim Altervon8bis16JahrenhabennurZutrittinBegleitungeiner personensorgeberechtigtenodererziehungsbeauftragtenPerson.Jugendlicheab16Jahrenundunter18JahrenmüssendasFestivalum24.00Uhrverlassen.Diesgiltnicht,wennsieinBegleitungeinervolljährigen BegleitpersonsindaufdievondenElterndieErziehungsberechtigungfürdieDauerderVeranstaltungübertragenwurde.EinschriftlicherNachweishierüberistmitzuführen.EinentsprechendesFormulargibteshier als .pdf Datei hier zum Download.

14. Tiere dürfen nicht auf das Festivalgelände mitgebracht werden.

15. Die Abgabe von Getränken auf dem Festivalgelände erfolgt nur in Plastikbechern, für den evtl. ein Pfand erhoben wird.

16.MitdemBetretendesFestivalgeländeswilligtderFestivalbesucherunwiderruflichindieunentgeltlicheVerwendungseinesBildnissesundseinerStimmefürFotografien,Live-Übertragungen,Sendungenund/ oder AufzeichnungenvonBildund/oder Ton,dievomVeranstalteroderdessenBeauftragteninZusammenhangmitderVeranstaltungerstelltwerden,sowiederenanschließendenVerwertunginallengegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.

17. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Gießen / Alsfeld vereinbart; es gilt deutsches Recht.

18. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.