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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Einlass: Der Einlass erfolgt nur mit einer gültigen Eintrittskarte. Ein Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarte ist grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Fall hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte, es sei denn, die Verweigerung des Einlasses ist aus wichtigem Grund in der Person des Festivalbesuchers begründet. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit einem sogenannten Besucherbändchen gestattet. Dieses erhält der Gast im Tausch gegen eine gültige Eintrittskarte an den im Lageplan ausgewiesenen Bändchentauschstationen.
- Absage der Veranstaltung: Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen des Festivalgeländes, wie z.B. Bühnen, wegen Überfüllung zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planbarkeit der Besucherströme unmöglich ist.
- Lautstärke und Gesundheit: Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Festivalveranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder
Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Diese gibt es an jedem Merchandisingstand sowie bei den Hilfsdiensten. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für aufgetretene Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
- Schadensersatzansprüche: Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters (außer Nr. 2) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen
Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
- Verbotene Gegenstände und Sicherheitskontrolle: Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit dem Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
- Fotografieren und Aufnahmen: Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet – es sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten, und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt. Auf dem Campingplatz sind Ton- und Videoaufnahmen erlaubt.
- Änderungen und Verlegung: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dieVeranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bekanntgegeben wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekanntgegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während des Festivals werden über Sprachansagen durch den Veranstalter bekanntgegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jeglicher Art abgeleitet werden, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
- Parken auf eigenes Risiko: Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf dem Festivalgelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
- Verlorene oder gestohlene Sachen: Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
- Gewerbsmäßige Handlungen: Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
- Hausrecht: Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von durch beauftragte Dritte ausgeübt.
- Verhalten: Das sogenannte Stagediving, Crowdsurfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder Ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
- Jugendschutz: Auf dem gesamten Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person. Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren müssen das Festival um 24.00 Uhr verlassen. Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen. Ein entsprechendes Formular gibt es hier als .pdf Datei zum Download.
- Tiere: Tiere dürfen nicht auf das Festivalgelände mitgebracht werden.
- Getränke: Die Abgabe von Getränken auf dem Festivalgelände erfolgt nur in Plastikbechern, für die eventuell ein Pfand erhoben wird.
- Verwendung von Bildern und Stimme: Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton ein, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließender Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet).
- Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Gießen / Alsfeld vereinbart; es gilt deutsches Recht.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.